Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Anwalt für Wohnungseigentumsrecht – WEG-Recht – Immobilienrecht in Frankfurt

Anwaltliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht ist wichtig. Fehler in der Behandlung eigener Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Fehler in der Interessensdurchsetzung der Hausverwaltung als Vertreter der WEG gegenüber Dritten wirken sich oft gravierend und nicht selten mit wirtschaftlich einschneidenden Konsequenzen aus.

Die vielen Wohnungseigentumsregelungen, die ergänzt werden durch eine umfangreiche Rechtsprechung, sind für den einzelnen Wohnungseigentümer, ebenso wie für die WEG-Verwaltung kaum überschaubar.

Ich berate Sie in allen Fragen zum WEG-Recht und Immobilienrecht.

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Anwalt für Maklerrecht in Frankfurt

Das Maklerrecht ist im Bereich des BGB nur in einigen Paragraphen geregelt. Es spielt allerdings auf dem Immobiliensektor eine große Rolle, da oftmals der Verkauf von Immobilien ohne die Tätigkeit eines Maklerunternehmens nicht zustande kommen würde. Aufgrund der nur sehr spärlichen gesetzlichen Regelung hat sich über Jahrzehnte eine Rechtsprechung entwickelt, die im Wesentlichen die gesetzlich nicht geregelten Bereiche ausfüllt.

Häufiger Streitpunkt in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Maklerunternehmen und Vertragspartnern ist die Frage der Ursächlichkeit bzw. Mitursächlichkeit der Maklerleistung.

Sie haben Fragen zum Rechtsgebiet Maklerrecht? Rufen Sie mich an!

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Anwalt für Mietrecht/Pachtrecht in Frankfurt

Eine Beratung und professionelle Prozessführung im Mietrecht verlangen tiefgehende Kenntnisse der Rechtsnormen und auch der Rechtsprechung.

Fehler in der Beurteilung rechtlicher Kernfragen können erhebliche Ausmaße haben.

Insofern sollte jeder, der sich in einem mietrechtlichen Problembereich befindet – gleich ob Vermieter oder Mieter – zwecks Vermeidung des Verlustes schützenswerter Rechtspositionen anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Rufen Sie mich jetzt an oder schreiben Sie mir ein Nachricht

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Anwalt für Baurecht/Bauträgerrecht in Frankfurt

In Bausachen geht es um verschachtelte Vorgänge, die in der Einzelbeurteilung als auch in der Gesamtbewertung oft schwierig sind.

Dies stellt sich z. B. im Bereich der Beurteilung von Mängeln, Bauwerks­abnahmen, Nach­besserungen im Zusammenhang mit der Beachtung von DIN-Normen u.a. dar. und auch beim sogenannten unvollendeten Bau. Hier geht es um die Schnittstellenproblematik Vor- und Nachunternehmer.

Bei der Bewältigung schwieriger bautechnischer Fragen ergibt sich oft, dass eine begleitende anwaltlichen Beratung bis zur Fertigstellung des Objektes (falls erwünscht) die Einholung eines Privatgutachtens, erstellt von einem Bausachverständigen (Prof. Dr. Ing.) sinnvoll ist.

Gleiches gilt auch für auftretende Probleme nach Beendigung des Bauvorhabens und hier hauptsächlich vor oder nach der Abnahme.

Bei mir erhalten Sie ein kompetente und individuellen Beratung rund um das Thema Baurecht.

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